Das UVP-Gesetz legt fest, unter welchen Voraussetzungen und von wem zu eingereichten Projekten Einwände und Stellungnahmen abgeben werden können.
Am wirkungsvollsten sind Bürgerinitiativen. Sie bekommen – so die formalen Voraussetzungen erfüllet sind – Parteienstellung.
Parteienstellung bedeutet, dass gegen Bescheide berufen werden kann und diese auch vor Gericht angefochten werden können.
Bist du in einer dieser Gemeinden bei Gemeinderatswahlen wahlberechtigt? Dann kannst du uns unterstützen!
Bischofstetten
Böheimkirchen
Eschenau
Gerersdorf
Herzogenburg
Hofstetten – Grünau
Kapelln
Karlstetten
Markersdorf – Haindorf
Neidling
Obergrafendorf
Obritzberg – Rust
Pyhra
St. Margarethen an der Sierning
St. Pölten
St. Veit an der Gölsen
Weinburg
Wilhelmsburg
Unterschriftsliste ausdrucken (bitte nichts daran ändern!) und bis zum angegeben Datum per Post einsenden – Adresse steht auf der Liste. Danke!