Unterstützung

Das UVP-Gesetz legt fest, unter welchen Voraussetzungen und von wem zu eingereichten Projekten Einwände und Stellungnahmen abgeben werden können.

Am wirkungsvollsten sind Bürgerinitiativen. Sie bekommen – so die formalen Voraussetzungen erfüllet sind – Parteienstellung.

Parteienstellung bedeutet, dass gegen Bescheide berufen werden kann und diese auch vor Gericht angefochten werden können.

Bist du in einer dieser Gemeinden bei Gemeinderatswahlen wahlberechtigt? Dann kannst du uns unterstützen!

Bischofstetten

Böheimkirchen

Eschenau

Gerersdorf

Herzogenburg

Hofstetten – Grünau

Kapelln

Karlstetten

Markersdorf – Haindorf

Neidling

Obergrafendorf

Obritzberg – Rust

Pyhra

St. Margarethen an der Sierning

St. Pölten

St. Veit an der Gölsen

Weinburg

Wilhelmsburg

Unterschriftsliste ausdrucken (bitte nichts daran ändern!) und bis zum angegeben Datum per Post einsenden – Adresse steht auf der Liste. Danke!

S34 sinnlos

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